Was darf ich?

Das steht im Jugendschutz­gesetz

Was darf man mit 16 trinken? Ist Alkohol mit 14 erlaubt? Wie lange darf man unter 18 ausgehen? Wir haben die Antworten für dich zusammengefasst.

Noch nicht volljährig? Dann gilt für dich das Jugendschutzgesetz (JuschG). Dort ist zum Beispiel geregelt, ab wann, wohin und für wie lange du abends ausgehen darfst (§5, 6, 7 und 8) – und auch, ab welchem Alter du welchen Alkohol kaufen und trinken darfst (§9).

Ab wann darf ich Alkohol trinken?

Es kommt allerdings auch darauf an, um welche Getränke es geht. Denn für Wein, Bier und Sekt gelten andere Regelungen als für „andere alkoholische Getränke und Lebensmittel“. Damit sind hochprozentige alkoholische Getränke mit mehr als 15% Vol. Alkoholgehalt gemeint, also z.B. Whisky, Wodka, Korn oder andere Schnaps- und Branntwein-Sorten.

Außerdem ist wichtig, mit wem du unterwegs bist. Denn unter Umständen dürfen dir deine Eltern Alkohol erlauben, wenn sie dich begleiten. Entscheidend sind also:

  • Dein Alter
  • Die Art des alkoholischen Getränks
  • Ob dich „sorgeberechtigte Erwachsene“ (z.B. deine Eltern) begleiten

Alkohol mit 14, 16 oder 18? Diese Altersgrenzen gibt es

Unter 14 Jahren
... darfst du keinen Alkohol kaufen oder trinken, egal ob in einem Restaurant, bei einem Kiosk, im Supermarkt, drinnen oder draußen.
14 & 15 Jahre
Mit 14 und 15 darfst du Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn deine Eltern dabei sind und sie es dir ausdrücklich erlauben. Selbst alkoholische Getränke kaufen darfst du nicht.
Ab 16 Jahren
Mit 16 darfst du Bier, Sekt oder Wein kaufen und trinken. Schnaps mit 16 ist nicht erlaubt. Ebenfalls verboten sind „Alkopops“. Das sind süße Mixgetränke, die Spirituosen (zwischen 1,2% und 10% Vol.) enthalten und trinkfertig verkauft werden (§1 AlkopopStG).
Ab 18 Jahren
Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig: Ab dann darfst du alle legal erhältlichen alkoholischen Getränke kaufen und konsumieren.

Ausgehen: Wie alt muss ich sein, um in Clubs zu feiern?

Egal, ob du Alkohol trinkst oder nicht – auch für das Ausgehen und Feiern in Clubs, Discos, Kneipen, Bars usw. gibt es Regelungen im Jugendschutzgesetz.

  • In Gaststätten (also z.B. in eine Kneipe) darfst du ab 14 Jahren, wenn dich Erwachsene begleiten. Allein darfst du dich dort ab 16 aufhalten – allerdings bis maximal 24 Uhr (§4 JuschG)
  • Tanzveranstaltungen (z.B. in Clubs / Diskotheken) darfst du zwischen 14 und 16 Jahren nur besuchen, wenn dich dabei eine „erziehungsbeauftragte Person“ begleitet (z.B. ein Elternteil). Ab 16 darfst du bis Mitternacht allein dorthin (§5 JuschG)
  • Bars, Nachtclubs, Spielhallen und „jugendgefährdende Veranstaltungen / Orte“ darfst du erst ab 18 Jahren besuchen. (§6, 7 und 8 JuschG)

Alkohol in Job und Schule?

Nicht nur fürs Nachtleben gibt es Regeln und Gesetze rund um Alkohol: Auch, wenn es um Schule und Arbeit geht, gibt es einiges zu beachten – für dich selbst und für deine Arbeitgeber*innen.

  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Jugendschutzgesetz, [online]
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen, [online]